IT-Sicherheit verändert sich kontinuierlich: Neue Technologien, Angriffsmethoden, regulatorische Anforderungen und wissenschaftliche Erkenntnisse erfordern eine regelmäßige fachliche Weiterbildung.
CAST-Workshops greifen aktuelle Themen der IT- und Informationssicherheit auf und verbinden wissenschaftliche Erkenntnisse mit Erfahrungen aus Wirtschaft, Verwaltung und Praxis. Sie bieten damit nicht nur fachliche Impulse und Gelegenheit zum persönlichen Austausch, sondern können zugleich als Weiterbildungsaktivität für verschiedene berufliche Zertifizierungen genutzt werden.
Für die Teilnahme an CAST-Workshops stellen wir in der Regel eine CPE-Bescheinigung aus. Die Anzahl der ausgewiesenen Continuing Professional Education Credits richtet sich nach dem anrechenbaren fachlichen Umfang und der Dauer der jeweiligen Veranstaltung. Die für einen Workshop vorgesehene Anzahl ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben.
CPE steht für Continuing Professional Education und bezeichnet die kontinuierliche berufliche Weiterbildung nach dem Erwerb einer Qualifikation oder Personenzertifizierung.
Zahlreiche international anerkannte Zertifizierungen im Bereich IT-Sicherheit, Informationssicherheit, IT-Audit und Risikomanagement müssen regelmäßig durch fachliche Weiterbildung aufrechterhalten werden. CPE dokumentieren, dass zertifizierte Fachkräfte ihr Wissen auch nach der Prüfung kontinuierlich aktualisieren, vertiefen und an neue Entwicklungen anpassen.
Eine Zertifizierung dokumentiert bereits erworbene Kenntnisse. In der IT-Sicherheit kommt es jedoch ebenso darauf an, mit technischen, regulatorischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt zu halten. CAST-Workshops unterstützen Security Professionals dabei,
Damit verbindet die Teilnahme an einem CAST-Workshop fachliche Weiterbildung, Wissenstransfer, persönlichen Austausch und den möglichen Erwerb von CPE.
ISACA
CAST-Workshops können als externe fachliche Weiterbildungsaktivitäten für Zertifizierungen von ISACA angerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise:
ISACA berücksichtigt unter anderem externe Konferenzen, Seminare, Workshops und vergleichbare professionelle Weiterbildungsaktivitäten. Voraussetzung ist, dass die Inhalte einen Bezug zu den für die jeweilige Zertifizierung maßgeblichen Tätigkeits- und Wissensgebieten haben. Die anrechenbaren CPE richten sich grundsätzlich nach der Dauer der aktiven fachlichen Teilnahme.
Weitere Informationen zu den CPE-Regelungen von ISACA
ISC2
CAST-Workshops können – abhängig vom fachlichen Bezug der jeweiligen Veranstaltung – auch als Weiterbildungsaktivität für Zertifizierungen von ISC2 eingereicht werden. Dazu gehören beispielsweise:
Fachbezogene Weiterbildungsaktivitäten können bei ISC2 als Group-A-CPE eingereicht werden, wenn sie den Wissensgebieten der jeweiligen Zertifizierung zugeordnet werden können. Die zertifizierte Person trägt die Aktivität selbst in das ISC2-CPE-Portal ein und bewahrt den entsprechenden Teilnahmenachweis auf.
Weitere Informationen zu CPE bei ISC2
T.I.S.P.
CAST-Workshops sind grundsätzlich als Weiterbildung im Sinne der Rezertifizierung zum TeleTrusT Information Security Professional (T.I.S.P.) anerkannt. Voraussetzung ist die Teilnahme am fachlichen Veranstaltungsprogramm.
Ob und in welchem Umfang eine konkrete Veranstaltung für die T.I.S.P.-Rezertifizierung berücksichtigt werden kann, ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen.
Weitere Informationen zur Anerkennungsfähigkeit bei TeleTrusT
Die Anzahl der CPE wird für jeden CAST-Workshop anhand der tatsächlichen fachlichen Veranstaltungsdauer berechnet. Pausen, Registrierung, Bewirtung und rein organisatorische Programmpunkte werden dabei nicht als fachliche Weiterbildungszeit berücksichtigt.
Die CPE-Zahl kann daher je nach Dauer und Programm eines Workshops unterschiedlich sein. Die jeweils vorgesehene Anzahl wird in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen.
Was enthält die CPE-Bescheinigung?
Die Bescheinigung dokumentiert insbesondere:
Bitte bewahren Sie die Bescheinigung zusammen mit der Agenda beziehungsweise der Veranstaltungsbeschreibung auf. Zertifizierungsorganisationen können diese Unterlagen im Rahmen einer Prüfung der eingereichten CPE anfordern.
Fachliche Weiterbildung ist nicht nur für den Erhalt einer persönlichen Zertifizierung wichtig. Auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen profitieren davon, wenn ihre Mitarbeitenden aktuelle Entwicklungen der IT-Sicherheit kennen, fachlich einordnen und in die eigene Organisation übertragen können.
Ein CAST-Workshop verbindet mehrere Weiterbildungsziele:
Gerade bei begrenzten Weiterbildungsbudgets bietet ein kompakter Fachworkshop einen mehrfachen Nutzen: Die Teilnahme dient dem aktuellen Kompetenzaufbau, dem Wissenstransfer, der Vernetzung und zugleich der Dokumentation kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung.
Sie möchten Ihre Teilnahme mit Ihrer Führungskraft oder Personalabteilung abstimmen? Eine kompakte Argumentationshilfe unterstützt Sie dabei, den fachlichen und betrieblichen Nutzen des gewählten CAST-Workshops darzustellen.
Argumentationshilfe für die Genehmigung einer Weiterbildung herunterladen (PDF, 49 kB)
Mögliche Kurzbegründung:
Die Teilnahme am CAST-Workshop dient nicht nur der allgemeinen fachlichen Weiterbildung, sondern zugleich dem dokumentierten Erhalt meiner beruflichen Qualifikation. Für den Workshop wird eine CPE-Bescheinigung ausgestellt, die für die Aufrechterhaltung meiner Zertifizierung eingereicht werden kann. Die regelmäßige Erfüllung der entsprechenden Weiterbildungsanforderungen ist erforderlich, damit die bereits erworbene Zertifizierung und die damit nachgewiesene Fachkompetenz erhalten bleiben. Damit unterstützt die Teilnahme unmittelbar die Qualifikationssicherung im Unternehmen. Die erworbenen Kenntnisse werde ich zudem in meine Tätigkeit einbringen und innerhalb des Teams weitergeben.
Zertifizierungsvorbereitung und kontinuierliche fachliche Weiterbildung erfüllen unterschiedliche, aber aufeinander aufbauende Aufgaben. Vorbereitungstrainings vermitteln das für eine Zertifizierungsprüfung erforderliche Wissen. Nach erfolgreicher Zertifizierung sorgen regelmäßige Weiterbildungsaktivitäten dafür, dass dieses Wissen aktuell bleibt und durch neue fachliche Entwicklungen ergänzt wird.
CAST bietet selbst keine Prüfungsvorbereitung an und nimmt keine Zertifizierungsprüfungen ab. Unsere Workshops setzen an der kontinuierlichen Weiterbildung an: Sie behandeln aktuelle Fragestellungen der IT-Sicherheit und schaffen eine Plattform für den Austausch zwischen Forschung und Praxis.
CAST arbeitet mit Fachorganisationen aus dem Bereich der IT- und Informationssicherheit zusammen, um Aus- und Weiterbildung, fachlichen Austausch und den Erhalt beruflicher Qualifikationen miteinander zu verbinden.
Zu unseren Kooperationspartnern gehören unter anderem ISACA und TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. Beide Organisationen stehen für anerkannte Qualifikationen und die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung von IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten.
Die Zusammenarbeit unterstützt das gemeinsame Ziel, aktuelles Fachwissen zugänglich zu machen, den Austausch innerhalb der IT-Sicherheitscommunity zu fördern und Security Professionals bei ihrer kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung zu begleiten.
Wir freuen uns über weitere Kooperationspartner, die gemeinsam mit CAST Zertifizierung, Qualifizierung und kontinuierliche fachliche Weiterbildung sinnvoll miteinander verbinden möchten. Organisationen, Verbände und Weiterbildungsanbieter, die Interesse an einer Zusammenarbeit haben, sind herzlich eingeladen, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Erhalte ich bei jedem CAST-Workshop CPE?
Für CAST-Workshops werden in der Regel CPE ausgewiesen. Ob und in welcher Höhe dies bei einer konkreten Veranstaltung der Fall ist, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
Werden immer sechs CPE pro Veranstaltungstag vergeben?
Nein. Die Anzahl der CPE richtet sich nach der tatsächlichen fachlichen Dauer der Veranstaltung. Pausen und organisatorische Programmpunkte werden nicht berücksichtigt.
Entscheidet CAST über die endgültige Anerkennung?
CAST ermittelt den fachlichen Veranstaltungsumfang und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung und Zuordnung liegt bei der jeweiligen Zertifizierungsorganisation.
Kann ich dieselbe Veranstaltung für mehrere Zertifizierungen einreichen?
Das kann grundsätzlich möglich sein, wenn die Veranstaltung zu den jeweiligen Wissensgebieten passt. Maßgeblich sind die Regelungen der betreffenden Zertifizierungsorganisationen.
Muss ich die CPE selbst einreichen?
Bei ISACA und ISC2 erfolgt die Einreichung externer Weiterbildungsaktivitäten grundsätzlich durch die zertifizierte Person. Für T.I.S.P. gelten die jeweiligen Nachweis- und Rezertifizierungsregeln von TeleTrusT.
Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?
Bewahren Sie insbesondere die CPE-Bescheinigung, die Agenda und die Veranstaltungsbeschreibung auf. Diese Unterlagen können im Rahmen einer Überprüfung verlangt werden.
Kann ich nachträglich eine Bescheinigung erhalten?
Sofern Ihre Teilnahme nachvollzogen werden kann, wenden Sie sich bitte unter Angabe der besuchten Veranstaltung an uns.
Sie möchten wissen, wie viele CPE für einen bestimmten Workshop vorgesehen sind, benötigen eine frühere Teilnahmebescheinigung oder interessieren sich für eine Kooperation im Bereich Zertifizierung und kontinuierliche Weiterbildung? Sprechen Sie uns gerne an.
Ansprechpartnerin:
Simone Zimmermann
Tel.: +49 (0) 6151 869 230
E-Mail:
simone.zimmermann
cast-forum.de
Die CPE-Bescheinigung des CAST e.V. dokumentiert die Teilnahme und den fachlichen Umfang der jeweiligen Veranstaltung. Die endgültige Anerkennung, Zuordnung und Anrechnung der Weiterbildungsaktivität richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen der zuständigen Zertifizierungsorganisation und liegt in deren Verantwortung.